Schnelles Geld für kleine Projekte – zweiter Projektaufruf
Die Region WeinPanorama Steigerwald startet den zweiten Projektaufruf. Derzeit sind noch 5.000 € im Topf.
Mit den restlichen Mitteln könnte bei vollständiger Förderung von 80 Prozent ein Projekt mit Investitionskosten in Höhe von 6.250 Euro netto gefördert werden oder einige Kleinstprojekte. Die Kleinprojekte müssen jedoch den Mindestbetrag von 625 EUR (netto) erreichen.
Voraussetzung ist, dass das Projekt oder die Kleinstprojekte innerhalb von sechs Wochen umgesetzten werden müssen (Projektabschluss im September). Ansonsten gelten alle weiteren Bedingungen wie beim ersten Projektaufruf Anfang des Jahres.
Der Bewerbungszeitraum startet ab sofort. Bis 20. Juli 2022 werden die Förderanfragen entgegengenommen.
Falls Sie ein Express Projekt haben, das schnell umsetzbar und nicht all zu teuer ist, dann nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit unserer ILE-Managerin Carina Hein auf (region@weinpanorama-steigerwald.de, 09382 / 316381).
Stand: 28. Juni 2023
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Förderaufruf Regionalbudget 2023
Jetzt sind Ihre Projektideen gefragt, denn die ILE-Region WeinPanorama Steigerwald ruft ab sofort zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets für das Programmjahr 2023 auf. Noch bis Ende Januar sind Anträge möglich.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen aus den Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Stadt Gerolzhofen, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, und Sulzheim eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die Förderanfrage muss bis zum Stichtag eingereicht werden. Zuvor muss ein Beratungsgespräch stattgefunden haben oder die ausführliche Projektbeschreibung vorliegen.
Wichtig ist, dass sich die Projektvorhaben in den Zielen und Handlungsfeldern unseres anerkannten ILEK von 2021 wiederfinden und dass die Projekte im Laufe des Jahres umgesetzt und bis September 2023 abgerechnet werden. Umsetzungsstart für die Projekte wird voraussichtlich im Februar/ März sein. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Zweck der Kleinprojekte sollte sein, die Region als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Zuschüsse gibt es auch für Projekte, die die Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigen, die einen Beitrag zur demografischen Entwicklung oder zur Digitalisierung leisten.
Wie hoch ist die Förderung?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte in der Region WeinPanorama Steigerwald mit einer attraktiven Förderung von bis zu 80 Prozent, maximal jedoch mit 10.000 Euro unterstützt werden. Die Kleinprojekte dürfen netto nicht mehr als 20.000 Euro kosten (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte), müssen aber einen Mindestbetrag von 625 EUR erreichen. Der Eigenanteil der Antragsteller beläuft sich auf mindestens 20 Prozent der Nettosumme der Projektkosten. Gewerbliche Letztempfänger erhalten für Kleinprojekte eine 50%ige Förderung auf den Nettobetrag.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Gibt es Änderungen gegenüber dem Vorjahr?
Im Vergleich zum Vorjahr ändern sich insbesondere die Fristen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren läuft bereits zum Jahresbeginn ab.
Außerdem wurden Formulare sowohl vom Amt für Ländliche Entwicklung als auch von der ILE-Region überarbeitet. Bitte verwenden Sie die aktuellen Formulare.
Wie wird ausgewählt, welches Projekt eine Förderung erhält?
Über die Vergabe der Fördergelder wird ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, beraten. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien (siehe hierzu offizieller Projektaufruf) bewertet.
Auf Grund des begrenzten Budgets in Höhe von 100.000 € konnten in den vergangenen Jahren nicht alle Projektideen gefördert werden. Je mehr Punkte ein Projekt erhält, desto höher ist die Chance auf eine Förderung. Grundsätzlich macht es Sinn die genannten Auswahlkriterien bei der Formulierung des Förderantrags im Hinterkopf zu behalten und entsprechend darauf einzugehen, um eine möglichst hohe Bewertung zu erhalten (siehe auch ausführliche Projektbeschreibung).
Wie lange dauert es, bis man grünes Licht für sein Projekt bekommt?
Das Entscheidungsgremium wird voraussichtlich im Februar tagen. Es ist vorgesehen, unmittelbar im Anschluss die Verträge zwischen der ILE-Region und dem Projektträger auszuarbeiten. Der Start der Projektumsetzung ist erst nach Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages möglich. Dies wird vermutlich im Februar/März erfolgen.
Bis wann müssen die Projekte umgesetzt werden?
Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder. Innerhalb des Jahres müssen daher Antragsteller ihr Projekt zum Abschluss bringen und die Fördergelder ausgezahlt sein.
Spätestens zum 20.09.2023 muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein (letztes Rechnungs- und Überweisungsdatum). Der Durchführungsnachweis inkl. Rechnungsbelegen ist bis zum 1. Oktober 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen vorzulegen (inkl. Bildmaterial, welches den erfolgreichen Abschluss des Projekts dokumentiert.).
Der Projektträger muss die Kosten für das Projekt vorstrecken. Die Auszahlung der berechneten Fördergelder erfolgt zum Jahresende 2023.
Wie kann ich eine Förderanfrage einreichen?
Bei konkreten Projektideen nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit unser Managerin Carina Hein (region@weinpanorama-steigerwald.de, Tel.: 09382 / 316381) auf oder reichen Sie die ausführliche Projektbeschreibung ein.
Lesen Sie sich den offiziellen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen sowie das Merkblatt aufmerksam durch.
Bis spätestens Dienstag, 31. Januar 2023 um 12:00 Uhr sind alle erforderlichen Unterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen oder im Altstadtbüro, Spitalstraße 6,
in Papierform inkl. Unterschrift und
per E-Mail, auch ohne Unterschrift (region@weinpanorama-steigerwald.de) einzureichen.
Für die Förderanfrage benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Formular Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote
(Das Einholen von Angeboten ist bei diesem Förderprogramm keine Voraussetzung.
Wir empfehlen dies dennoch für Ihre Kostenschätzung. Dadurch können Sie die voraussichtlichen Kosten besser abschätzen und wir Ihnen darauf die Förderung genauer berechnen.) - Ausführliche Projektbeschreibung (digital ausreichend)
- Bilder/Informationen/weitere Unterlagen zur Erläuterung der Projektidee (digital ausreichend)
- Kopie weiterer Zuwendungsbescheide / Vereinbarungen mit Dritten
- Baugenehmigung / Denkmalpflegerische Erlaubnis / Nutzungs- und Gestattungsvereinbarung (falls Ihr Projekt auf fremdem Grund und Boden umgesetzt werden soll)
- De-minimis-Erklärung
(Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, ist zusätzlich die Abgabe des Formulars zur De-minimis-Erklärung notwendig.)
Downloads:
- Aktualisierter Projektaufruf Regionalbudget 2023 Weinpanorama Steigerwald
- Zielübersicht ILEK Weinpanorama Steigerwald
- Formular Förderanfrage
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Regionalbudget 2023 (Flyer)
- ALE Unterfranken_Broschüre Regionalbudget 2022
Sie habe noch keine Idee? Dann lassen Sie sich von den Kleinprojekten der letzten Jahre inspirieren!
Das Regionalbudget hat sich in den letzten Jahren zu einer regelrechten Erfolgsgeschichte entwickelt. Viele Ideen wurden nicht nur bei uns, sondern Unterfranken und bayernweit umgesetzt. Haben Sie sie schon in Ihrem Ort, in unserer Region oder anderswo entdeckt?
Sie finden Ruhebänke, Fitness-Geräte, Panoramatafeln, Bocciabahnen oder Bücherschränke.
Weitere Inspirationen bietet Ihnen die Broschüre „Regionalbudget in Unterfranken“, die jährlich vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken herausgeben wird und eine Auswahl an innovativen Projektideen aus den ILE-Regionen in Unterfranken aus dem aktuellen Jahr bietet.
- Regionalbudget-Broschüre 2020
- Regionalbudget-Broschüre 2021
- ALE Unterfranken Broschüre Regionalbudget 2022