Bei einer Hausgeburt müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt anzeigen. In diesem Fall benötigen Sie eine Geburtsbescheinigung Ihrer Hebamme.

Benötigte Unterlagen

Von den Eltern benötigen wir jeweils eine Geburtsurkunde. Bei verheirateten Eltern wird zusätzlich die Eheurkunde mit Nachweis über die Namensführung in der Ehe oder eine ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung und einem Nachweis über die Namensführung in der Ehe. Bei nichtverheirateten Eltern ist die Vorlage einer beglaubigte Ablichtung der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter und eine beglaubigte Ablichtung der Sorgeerklärung (nur wenn diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde) erforderlich.

Das Standesamt erstellt automatisch eine Geburtsurkunde für Ihr Kind (jede Geburtsurkunde kostet 12,00 €). Sie können weitere Urkunden jederzeit gerne nachbestellen. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft geborene Kinder können sie hier beantragen.

Zusätzlich erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden für

  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
  • Elterngeld (Zentrum Bayern Familie und Soziales)
  • Kindergeld (Familienkasse)