Zur Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ab 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zur Beantragung mitkommen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so ist die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mitzubringen hier.
Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis des Jugendamtes vorzulegen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- abgelaufene Ausweisdokumente, Geburtsurkunde (nur bei erstmaliger Ausstellung eines Passes!)
- ein aktuelles, biometrisches Passfoto (ausgedruckt, nicht digital)
Der Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig und die Gebühr beträgt 37,50 €.
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass zehn Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 70,00 €.
In dringenden Fällen kann ein Express-Reisepass beantragt werden (Lieferzeit: ca. 48 Stunden bei Antragstellung bis 11 Uhr); Gebühren betragen 69,50 € bzw. 102,00 €.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_149739DFDF9B5E6F6E37FBAD8A8B525A/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html
Der Pass kann durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden (Abholvollmacht).
Ihre Ansprechpartner
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