Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich, persönlich oder per Internet beantragt werden.

 Auskunft aus dem Melderegister schriftlich oder persönlich beantragen

Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft gewünscht wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Die Auskunft verlangende Person oder Stelle muss erklären, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke

  • der Werbung oder
  • des Adresshandels.

es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

 

Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,- €

Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 15,- €

 

Auskunft aus dem Melderegister per Internet beantragen

Hier gelangen Sie zur Beantragung von Melderegisterauskünften über das Internet www.zemaonline.de

 

Ihre Ansprechpartner

Sie erreichen uns unter buergerservice@gerolzhofen.de oder

Frau Walter, Tel.: 09382/607-32, carina.walter@gerolzhofen.de

Frau Zink, Tel.: 09382/607-35, heike.zink@gerolzhofen.de

Frau Schenk, Tel.: 09382/607-30, hanna.schenk@gerolzhofen.de

Frau Dellert, Tel.: 09382/607-31, jeannette.dellert@gerolzhofen.de