Gewerbemeldung

Die Aufnahme, Veränderung oder Erweiterung eines (stehendes) Gewerbes müssen Sie uns, als zuständige Stelle anzeigen. Diese Verpflichtung gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung.

Bei einem Einzelgewerbe ist der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter zur Anzeige verpflichtet.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiges Ausweisdokument des Anzeigenden
  • Anmeldegebühr 35,00 €, Ab- und Ummeldegebühr 25,00 €
  • Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) wenn ein Eintrag im entsprechenden Register vorliegt
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis mit Gestattung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit (selbstständige Tätigkeit) ohne einschränkende Auflagen, sofern Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU sind

Hinweis: In Einzelfällen sind darüber hinaus weitere Unterlagen (z. B. Gaststättenkonzession) oder Nachweise vorzulegen. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung.

Hier finden Sie die wichtigsten Formulare:

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

Für Existenzgründer bei Gewerbeanmeldung

Informationen zur steuerlichen Erfassung und Regestrierung in ELSTER

 

Ihre Ansprechpartner

Frau Zink, Tel.: 09382/607-35, heike.zink@gerolzhofen.de

Frau Walter, Tel.: 09382/607-32, carina.walter@gerolzhofen.de

Frau Schenk, Tel.: 09382/607-30, hanna.schenk@gerolzhofen.de

Frau Dellert, Tel.: 09382/607-31, jeannette.dellert@gerolzhofen.de