Für Veranstaltungen (z. B. Vereins- und Dorffeste, Tag der offenen Tür, Kirchweihveranstaltungen, Weinfeste etc.) die in nicht-konzessionierten Räumlichkeiten stattfinden, ist eine vorübergehende Schankerlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen. Der angefügte Antrag (siehe unten) muss spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein.

Die Gebühr richtet sich nach Veranstaltungsdauer und Veranstaltungsart (26,00 € bis 190,00 €).

Bei Großveranstaltungen ergeht ein zusätzlicher Bescheid nach dem Landesstraf-und Verordnungsgesetz (LStVG).

Antrag_§_12_GastG

 

Ihre Ansprechpartner
Frau Zink, Tel.: 09382/607-35, heike.zink@gerolzhofen.de