Urnenwand

In der Urnenwand besteht die Möglichkeit der Beisetzung von bis zu zwei biologisch abbaubaren Urnen mit einer Ruhefrist von 10 Jahren.

Die Stadt Gerolzhofen stellt die Abdeckplatten für die Urnennische zur Verfügung. Diese sind für 40,00 € zu erwerben.

Die Beschriftung erfolgt mit einheitlichen Schriftzeichen.

Im Bereich der Urnenwand dürfen keine Blumenschalen, Laternen oder sonstigen Gegenstände abgelegt werden, da die Pflege dieses Bereiches von der Stadt Gerolzhofen übernommen wird.

Die Friedhofsgebühren (Grabgebühren, Bestattungsgebühren) Sind im Bereich Menü\Ortsrecht\Gemeinde\ „Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ zu entnehmen.
Weitere Informationen sind bei der Friedhofsverwaltung nachzufragen.