Wer ein gefährliches Tier wildlebender Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf einer Erlaubnis. 

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind

  • ein berechtigtes Interesse an der Tierhaltung,
  • die Unterbringung des Tieres in geeigneten Räumlichkeiten sowie  
  • ein Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Rechtsgrundlage: Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) 

Folgende Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden, sind in Bayern nach der Kampfhundeverordnung als Kampfhunde definiert: 

Kategorie 1, § 1 Abs. 1 KampfhundeVO

Immer erlaubnispflichtig

 

-Pit-Bull

-Bandog

-American Staffordshire Terrier

-Staffordshire Bullterrier

-Tosa

-Inu

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie 2, § 1 Abs. 2 KampfhundeVO

Erlaubnispflichtig oder Negativzeugnis

 

-Alano

-American Bulldog

-Bullmastiff

-Bullterrier

-Cane Corso

-Dogo Argentino

-Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)

-Fila Brasileiro

-Mastiff

-Mastín Español

-Mastino Napoletano

-Perro de Presa Canario (Dogo Canario)

-Perro de Presa Mallorquin

-Rottweiler

Bei Haltung von Hunden der Kategorie 2

Der Hundehalter muss ein sogenanntes Negativzeugnis beantragen. Das Negativzeugnis wird erteilt, wenn durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist. Das Gutachten ist von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen auszustellen. Hunde, für die ein Negativzeugnis ausgestellt wurde, gelten nicht mehr als Kampfhunde im Sinne der Kampfhundeverordnung und sind somit nicht erlaubnispflichtig. Im Negativzeugnis oder einem gesonderten Bescheid können Auflagen zur Haltung des Hundes festgesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Den Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses sowie das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen für Hundewesen, dass der Hund über keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren verfügt.

Gebühren

Für die Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden und Kampfhunden (Negativzeugnis) fallen Gebühren an.

 

Ihre Ansprechpartner:

Frau Dellert, Tel.: 09382/607-31, jeannette.dellert@gerolzhofen.de