Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen

Die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen als Straßenverkehrsbehörde:

Informationen zu den oben aufgeführten Maßnahmen finden Sie im Folgenden:

Baustellenabsicherung

Nach der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten. Dies gilt für geplante Maßnahmen, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Stellen eines Gerüstes, Aufgrabungen, Umzüge, Abstellen von Montagefahrzeugen und Containern oder ähnliches.
Diese Arbeitsstellen, die sich auf den Straßen-, Fußgänger- oder Radverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Vor Beginn der Arbeiten, muss bei der zuständigen Kommune eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.

Dazu ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen. Die Straßenverkehrsbehörde erstellt daraufhin die entsprechend der Örtlichkeit angepasste verkehrsrechtliche Anordnung.

Die verkehrsrechtliche Anordnung kostet Sie inkl. Auslagen:

  • Stellen eines Krans, Aufgrabungen, Bauvorhaben              33,00 € /pro Monat
  • Stellen eines Containers                                                          20,00 € /pro Monat

Eine Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird Ihnen mit 20,00 € pro weiteren Monat in Rechnung gestellt.

Ein Antrag sollte in erster Linie schriftlich oder elektronisch erfolgen. (Antragsformular siehe oben „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung“)

Ansprechpartner:
Frau Diessner, Tel.: 09382/607-15, nicole.diessner@gerolzhofen.de
Herr Weigelt, Tel.: 09382/607-71, tim.weigelt@gerolzhofen.de

Bitte beachten Sie:
Für Arbeiten im Straßenbereich der Staats- und Kreisstraßen ist das Landratsamt Schweinfurt (Tel.: 09721-55-0), E-Mail: strassenverkehrsamt@lrasw.de Ihr Ansprechpartner.

 

Veranstaltungen

Veranstaltungen, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.

Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder des Radweges für den Verkehr eingeschränkt wird.

Mögliche genehmigungspflichtige Veranstaltungen:

  • Umzüge, Prozessionen
  • Straßenfeste, Märkte
  • Kirchweihveranstaltungen

Ist für die Veranstaltung eine (Antrag) Sperrung einzelner Straßenabschnitte erforderlich, so wird zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig. Bitte klären Sie vor der Veranstaltung mit der örtlichen Verkehrsbehörde ab, ob diese für die Anordnung zuständig ist. Bei Kreis- oder Staatsstraßen ist der Antrag beim Landratsamt Schweinfurt zu stellen.

Bitte legen Sie zum Antrag eine Versicherungsbescheinigung für die Veranstaltung (Veranstalterhaftpflichtversicherung) über die Höhe der Mindestversicherungssumme vor.

Den Antrag stellen Sie bitte mindestens 1 Monat vor der Veranstaltung.

Ansprechpartner:
Frau Diessner, Tel.: 09382-607-15, nicole.diessner@gerolzhofen.de
Herr Weigelt, Tel.: 09382/607-71, tim.weigelt@gerolzhofen.de

Bitte beachten Sie:
Für Veranstaltungen auf Staats-, und Kreisstraßen und deren Geh- und Radwege erteilt das Landratsamt Schweinfurt (Tel.: 09721-55-0), E-Mail: strassenverkehrsamt@lrasw.de diese Erlaubnis.

 

Handwerkerparkausweise

Ein Parkausweis berechtigt den Inhaber, z. B. auf Gehwegen, im eingeschränkten Haltverbot oder in Fußgängerbereichen zu parken, wenn der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattfahrzeug, zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit bzw. zur Durchführung der sozialen Betreuung unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Betriebssitz in Gerolzhofen.
  • Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder IHK gemeldet sein.
  • Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.
  • Die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Außerdem können Betriebe einen solchen Parkausweis beantragen, die im sozialen Dienst tätig sind, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen im Stadtgebiet Gerolzhofen betreuen.

Der Ausweis wird für maximal 1 Jahr für das Stadtgebiet in Gerolzhofen von der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen erteilt. In der Ausnahmegenehmigung können bis zu vier Alternativfahrzeuge („Oder-Fahrzeuge“) eingetragen werden. Das heißt, dass ein Ausweis mehrere Fahrzeuge beinhaltet, dieser aber nicht gleichzeitig von allen Fahrzeugen genutzt werden kann.

 

Der Ausweis kostet pro Fahrzeug, 40,00 € im Jahr

Bitte beachten Sie:
Kurzzeitparkplätze sind von dieser Ausnahmegenehmigung ausgenommen.

Ansprechpartner:
Frau Diessner, Tel.: 09382-607-15, nicole.diessner@gerolzhofen.de
Herr Weigelt, Tel.: 09382/607-71, tim.weigelt@gerolzhofen.de

 

Schwerbehindertenparkausweise

Der Schwerbehindertenausweis sowie der dazugehörige Bescheid wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt. Für die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Würzburg für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sowie des dazugehörigen Bescheides zuständig.
Die Feststellung der Gesundheitsstörungen, des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen erfolgt auf der Basis der aktuellen Arztberichte, die mit dem Antrag vorgelegt oder vom Zentrum Bayern Familie und Soziales angefordert werden. Um eine Beschleunigung des Antrags zu erzielen, wird empfohlen, aktuelle und aussagekräftige Befunde sowie Berichte Ihres Arztes zu besorgen und diese dem Antrag beizufügen.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Weitere Informationen finden Sie im Wegweiser für Menschen mit Behinderung.
 

Antragsvordrucke für einen Schwerbehindertenausweis Erst- oder Verschlechterungsantrag sind im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen erhältlich.
Selbstverständlich können Sie die Anträge auch online finden.

Für die Antragstellung des Schwerbehindertenparkausweises nehmen Sie bitte Ihren Bescheid vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, den Schwerbehindertenausweis, sowie ein aktuelles Passbild mit. Voraussetzungen zum Erhalt des Schwerbehindertenparkausweises finden Sie unter folgendem Link: ZBFS – Parkerleichterungen (bayern.de)

 

Wegfall des Parkausweises „nur By“
Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.02.2019 per Schreiben an die Straßenverkehrsbehörden mitteilte, gibt es ab sofort folgende Änderung bei den Parkausweisen für Menschen mit Behinderung:

Der den Randnummern 136 und 137 der VwV zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO zuzurechnende Personenkreis konnte bislang nur den Parkausweis „nur By“ erhalten. Diesem Personenkreis kann durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales nunmehr das Merkzeichen „aG“ zuerkannt werden. Auf dieser Grundlage kann diesem Personenkreis der EU-einheitliche Parkausweis – mit Gültigkeit auch über Bayern hinaus – ausgestellt werden. Dieser Personenkreis wird also künftig besser gestellt. Im Vorgriff auf die Änderungen wurden die örtlichen Straßenverkehrsbehörden mit o. g. Schreiben gebeten, ab sofort keine Parkausweise „nur Bayern“ mehr auszustellen.

Das bedeutet für den entsprechenden Personenkreis:
  • Die bisherigen dunkelblauen Parkausweise „nur By“ werden nicht mehr ausgestellt.
  • Stattdessen soll in den entsprechenden Fällen der Parkausweis nach dem EU-Modell ausgestellt werden.
  • Nach Erhalt des neuen Bescheides und Schwerbehindertenausweis, können die Antragsteller ihren bisherigen Parkausweis „nur By“ in einen EU-einheitlichen Parkausweis umtauschen.

Für die Zuerkennung und Einstufung der Merkzeichen und des Grades der Behinderung ist ausschließlich das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Würzburg zuständig.
Bei Fragen hinsichtlich Ihres Schwerbehindertenausweises, oder ob Sie zu den genannten Personengruppen gehören, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner:
Frau Diessner, Tel.: 09382-607-15, nicole.diessner@gerolzhofen.de
Herr Weigelt, Tel.: 09382/607-71, tim.weigelt@gerolzhofen.de

 

Bewohnerparkausweise

Ein Bewohnerparkausweis ermöglicht Ihnen das Parken in den ausgewiesenen Parkzonen in der Stadt. Die Sonderparkrechte gelten nur für Bewohner.
Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht. Die Parkflächen stehen trotz Bewohnerparkausweis auch allen anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung (Anforderungen siehe unter 2.1. Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Anwohner in 2024-03-18 – öffentliches Protokoll der StR-Sitzung am 18-03-2024.pdf ).

Einen Bewohnerparkausweis können nur Personen beantragen die

  • mit Hauptwohnsitz in Gerolzhofen gemeldet sind
  • ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben oder denen ein fremdes Kraftfahrzeug nachweislich (z. B. Steuererklärung, Arbeits- oder Leasingvertrag) zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde.

Nach Prüfung Ihrer Anfrage wird über eine Ausstellung des Parkausweises entschieden (Antrag Bewohnerparkausweis).

Die Zuteilung ist auf max. 1 Ausweis je Haushalt beschränkt.

Die Farbe des Parkausweises richtet sich nach der aktuellen Farbe der TÜV-Plakette.

Der Parkausweis wird für das laufende Kalenderjahr ausgestellt. Nach Ablauf des Jahres muss ein neuer Antrag bei der Verwaltung gestellt werden.

Der Bewohnerparkausweis kostet 25,00 € pro Jahr.

Ansprechpartner:
Frau Diessner, Tel.: 09382-607-15, nicole.diessner@gerolzhofen.de
Herr Weigelt, Tel.: 09382/607-71, tim.weigelt@gerolzhofen.de