Urnengrab
Im Urnengrab (nur im Friedhof Oberschwarzach) besteht die Möglichkeit zur Beisetzung von bis zu vier biologisch abbaubaren Urnen mit einer Ruhefrist von 15 Jahren pro Urne.
Nach der Bestattung ist eine Bronzetafel anzubringen. Maße und Einzelheiten erfahren Sie von der Friedhofsverwaltung.
Die Friedhofsgebühren (Grabgebühren, Bestattungsgebühren) Sind im Bereich Menü\Ortsrecht\Gemeinde\ „Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ zu entnehmen.
Weitere Informationen sind bei der Friedhofsverwaltung nachzufragen.