In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles.

In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Sie können sich auf Wunsch aber auch selbst um die Formalitäten kümmern. Die schriftliche Sterbefallanzeige der jeweiligen Einrichtung, des jeweiligen Krankenhauses oder des Bestatters wird dem Standesamt spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag übermittelt.

Zur Beurkundung von Sterbefällen benötigt das Standesamt die Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil) im Original.

Zusätzlich wird stets eine Geburtsurkunde des Verstobenen benötigt, bei verheirateten Verstobenen außerdem die Eheurkunde.

Für verwitwete oder geschieden Verstorbene ist zu den oben aufgeführten Unterlagen die Vorlage der Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk erforderlich.

Das Standesamt erstellt Sterbeurkunden in der von Ihnen gewünschten Anzahl. Eine Sterbeurkunde kostet 12,00 €. Für Sozialversicherungszwecke (z. B. Krankenkasse, Rente) erhalten Sie zwei gebührenfreie Urkunden. Eine Sterbeurkunde für im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft verstorbene Angehörige können sie hier beantragen.